Unter folgenden Bedingungen können Sie beim Kleingartenverein Süd-West 51 Fördermitglied werden:
| 1 | Altstadt · Lehel |
| 2 | Ludwigsvorstadt · Isarvorstadt |
| 5 | Au · Haidhausen |
| 6 | Sendling |
| 7 | Westpark |
| 18 | Untergiesing · Harlaching |
| 19 | Thalkirchen · Obersendling · Forstenried · Fürstenried · Solln |
| 20 | Hadern |
Sie werden Fördermitglied in unserem Verein und bezahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro sowie bis zur Übernahme eines Kleingartens einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von derzeit 25 Euro.
Bei der Übernahme eines Gartens werden Sie aktives Vereinsmitglied.
Es entstehen Kosten für die Ablösung des vorhandenen Gartenhauses, der Nebenanlagen und Kulturen (z. B. Obstbäume, Gehölze usw.). Die Ablöse wird durch einen Sachverständigen ermittelt und ist bei Abschluss des Pachtvertrages zu bezahlen.
Nach Abschluss des Pachtvertrages müssen Sie mit jährlichen Kosten für Pacht, Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Versicherungen in Höhe von insgesamt ca. 250 Euro rechnen. Die genauen Kosten sind von der Grösse des Gartens abhängig.
Wenn Sie Interesse an einer Parzelle in der Kleingartenanlage Süd-West 51 haben, schicken Sie uns bitte eine kurze Bewerbung an info(at)kgv-sw51.de , unter Angabe Ihrer Adresse, Familienstand, Zahl der Kinder usw. Der Verein entscheidet dann, ob Sie für die Aufnahme als Fördermitglied in Frage kommen.
Die Wartezeit beträgt bei unserem Verein ca. 2 – 4 Jahre. Es entsteht durch die Fördermitgliedschaft aber kein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Parzelle.
Weitere Informationen zum Kleingartenwesen und Adressen anderer Kleingartenvereine erhalten Sie bei